Verkehrsunfall

Am besten beginnt unsere Arbeit direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, sollten Sie direkt auf uns, Ihren Verkehrsanwalt verweisen. Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn wir beurteilten kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Sie schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber Ihrer Versicherung durchsetzen können.

Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten zustehen?

Ihre Anwälte für Streitigkeiten nach Unfällen, Claus Peter Roßberg & Koll. und Michael Seifert. Bei mangelnder Rechtschutzversicherung finden Sie hier genauere Information zu unserem Honorar.